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   BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 151.99   

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BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 151.99 (https://dejure.org/2000,10622)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2000 - 3 B 151.99 (https://dejure.org/2000,10622)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 (https://dejure.org/2000,10622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Führen der Facharztbezeichnung "psychotherapeutische Medizin" nach Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO, NW)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Ein Vertrauensschutz kommt insoweit von vorneherein nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151/99 - ; Urteil des Senats vom 13. März 2001 - 6 A 11991/00.OVG - ).

    Unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung erscheint es angemessen, in den Übergangsvorschriften einen wenigstens ebenso langen Tätigkeitszeitraum festzusetzen, wie er für die reguläre Weiterbildung gilt (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151/99 -).

    Die mit der hier einschlägigen Übergangsbestimmung vergleichbare Regelung des § 23 Abs. 9 und 12 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein wurde vom Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151/99 - als sachgerecht bezeichnet und nach Art. 12 GG nicht beanstandet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 13 A 2267/99

    Änderung der Bezeichnung "Arzt für Allgemeinmedizin" in "Facharzt für

    Unabhängig davon, dass es dem Wesen einer Übergangsbestimmung entspricht, zur Erfüllung materiell-rechtlicher Voraussetzungen einen Endtermin zu setzen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 - zu OVG NRW, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 -, trägt die zeitliche Beschränkung des Antragsrechts dem Umstand Rechnung, dass sich mit zunehmender Zeit immer schwieriger feststelllen läßt, ob die inhaltlichen Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen zum jeweils maßgebenden Zeitpunkt erfüllt waren.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 - dazu BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 -.

  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 B 31.14

    Anspruch eines niedergelassenen Facharztes für Urologie auf Zulassung zur Prüfung

    Weder geht die Beschwerdebegründung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen betreffend den Erwerb von Berufsqualifikationen und das Führen von Berufsbezeichnungen ein, noch setzt sie sich mit dem Stand der Rechtsprechung zu der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen der allgemeine Gleichheitssatz bei unterschiedlicher Behandlung von Normadressaten verletzt ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1972 - 1 BvR 286/65 u.a. - BVerfGE 33, 171 ; Kammerbeschluss vom 9. März 2000 - 1 BvR 1662/97 - NJW 2000, 3057; Beschlüsse vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 - NVwZ 2000, 1033, vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 - BVerfGE 103, 172 und vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - BVerfGE 106, 181 ; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 11.04 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 22 S. 10 ff.; Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - 3 B 54.85 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 67, vom 4. Mai 1988 - 3 B 92.87 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 74 und vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 13 A 2806/08

    Anspruch auf Führen der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren"; Ausweis

    Unabhängig davon, dass es dem Wesen einer Übergangsbestimmung entspricht, zur Erfüllung materiell-rechtlicher Voraussetzungen einen Endtermin zu setzen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 - zu OVG NRW, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 -, vermeidet die zeitliche Beschränkung des Antragsrechts sich steigernde Schwierigkeiten, nach längerer Zeit festzustellen, ob die inhaltlichen Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen zum jeweils maßgebenden Zeitpunkt erfüllt waren.
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2011 - 8 LA 214/10

    Bezeichnung "Labordiagnostik

    Unabhängig davon, dass es dem Wesen einer Übergangsbestimmung entspricht, zur Erfüllung materiell-rechtlicher Voraussetzungen einen Endtermin zu setzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.5.2000 - 3 B 151.99 -, juris Rn. 4), vermeidet die zeitliche Beschränkung des Antragsrechts sich steigernde Schwierigkeiten, nach längerer Zeit festzustellen, ob die inhaltlichen Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen zum jeweils maßgebenden Zeitpunkt erfüllt waren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 13 A 4252/99
    Unabhängig davon, dass es dem Wesen einer Übergangsbestimmung entspricht, zur Erfüllung materiell-rechtlicher Voraussetzungen einen Endtermin zu setzen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 - zu OVG NRW, Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 -, trägt die zeitliche Beschränkung des Antragsrechts dem Umstand Rechnung, dass sich mit zunehmender Zeit immer schwieriger feststellen lässt, ob die inhaltlichen Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen zum jeweils maßgebenden Zeitpunkt erfüllt waren.
  • VG Arnsberg, 22.08.2008 - 3 K 2253/06
    Ein hiergegen gerichtetes Klageverfahren vor der Kammer (3 K 5108/96) blieb ebenso erfolglos (Urteil vom 7. November 1997) wie ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Urteil vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 -), eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151.99 -) und eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. Februar 2001 - 1 BvR 1254/00 -).
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